Wichtige Information des Vorstands
Die Jahres-Mitgliederversammlung am 21. November 2024 hat dem Antrag des Vorstand zur Änderung der Beitragsordnung (s. Berg&Tal 03/2024) mit absoluter Mehrheit zugestimmt.
Damit tritt die Änderung wie in der Berg&Tal Ausgabe 03/2024 veröffentlicht ab dem Rechnungsjahr 2025 in Kraft.
Den Mitgliedern wird im Hinblick auf die Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Die Kündigungsmitteilung zum 31.12.2024 muss explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Das Sonderkündigungsrecht wird bis zum 05. Januar 2025 eingeräumt.
Bonn, den 22.11.2024
gez. der Schatzmeister
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