Klettern
Lizenz zum Klettern
Für die Teilnahme an nationalen Kletterwettbewerben sowie an Landesmeisterschaften ist die DAV Kletterlizenz notwendig. Diese Lizenz ist kostenlos und muss durch eine Sektion bestätigt werden. In der Sektion Bonn ist dazu ein Vorsprechen bei den Gruppenleitern der BonNsight-Wettkampfklettergruppe nötig. Eine aktive Teilnahme in der Sektions-Wettkampfklettergruppe ist für diese Bestätigung nicht erforderlich.
Kontakt: Bonnsight(at)dav-bonn.de
Weitere Infos unter “BonNsight Wettkampfklettergruppe“
Reglement Klettern
Der internationale Kletterverband IFSC (International Federation of Sport Climbing) hat ein umfassendes Regelwerk für alle den Wettkampfbereich betreffenden Punkte verfasst. Dieses Reglement ist Grundlage für alle nationalen Wettkämpfe und wird durch die „Nationalen Wettkampfbestimmungen zu den internationalen Regeln für Sportkletterwettkämpfe“ lediglich erweitert. Das Grundlagenpapier des Sportkletterns als Wettkampfsport ist die Sportordnung des DAV. Detaillierte Bestimmungen für Schwierigkeits- und Boulderwettkämpfe in Deutschland enthalten die Nationalen Wettkampfbestimmungen. Diese sind für alle Aktiven und für die Wettkampfjury bindend. Grundlage hierfür sind die Internationalen Wettkampfbestimmungen. Diese sind auf internationalen Wettkämpfen der IFSC für teilnehmende Athleten bindend. Angewendet wird das Reglement auf allen DAV-Sportkletterwettkämpfen von den DAV Schiedsrichtern und DAV Routensetzern.
Weitere Informationen unter: Sportklettern-nrw.de
Der Ablauf der Lizenzbeantragung
Lizenzen müssen immer über den zuständigen DAV-Landesverband beantragt werden. Dieser sendet die Lizenzanträge gesammelt an das Ressort Leistungssport.
Lizenzbeantragung bis zum 31.01.
Der DAV Ressort Leistungssport stellt auf alpenverein.de alternativ auf sportklettern-nrw.de das Antragsformular zur Verfügung. Das Formular wird vom/von Athleten/der Athletin ausgefüllt und von der Sektion bestätigt. Siehe Bestätigung durch Gruppenleiter BonNsight Wettkampfklettergruppe oben.
Die Sektion leitet das Formular bis Mitte/ Ende Januar an den zuständigen Landesverband NRW (Leistungssportreferenten) weiter. Der Leistungssportreferent führt die Anträge zusammen und leitet die kompletten Anträge zum Stichtag 31.1. an den DAV - Ressort Leistungssport - weiter, der die Lizenzen ausstellt und die gesamte Lizenzliste verwaltet. Der Sportler erhält anschließend bis Ende Februar eine Scheckkarte und ein Jahresmärkchen, welches das Jahr der Lizenzausstellung ausweist. Die Scheckkarte ist zur Registration bei den Wettkämpfen vorzulegen. Ab 2014 ist für die Karte kein Foto mehr erforderlich.
Ausnahme: Lizenzbeantragung nach dem 31.01.
Procedere grundsätzlich wie oben; für den sofortigen Start auf einem Wettkampf erhält der/die Sportler/in vom zuständigen Landesverband eine „vorläufige Lizenz“, die 6 Wochen gültig ist. Diese vorläufige Lizenz kann auch vor Ort bei einem Wettkampf von einem LV-Vertreter ausgestellt werden. Hier gilt die Regelung des jeweiligen Landesverbands/ der Wettkampfausschreibung. Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle erhält der Sportler/ die Sportlerin die Lizenz durch die Rücksendung der Scheckkarte endgültig bestätigt.
Gültigkeitsdauer der Lizenz
Die Lizenz behält so lange ihre Gültigkeit, bis der Sportler/ die Sportlerin einen Sektionswechsel vornimmt (Wechsel immer nur zum neuen Jahr möglich - nicht während der laufenden Saison!) oder sich die NADA-/ Antidoping-Bestimmungen ändern. Ebenso muss der/ die Sportler/in für das Jahr, in dem er/ sie die Volljährigkeit erlangt, einen neuen Lizenzantrag stellen.
Antragsfrist
Die kompletten Lizenzanträge inklusive aller dazugehörigen Anlagen müssen bis Mitte/ Ende Januar beim zuständigen Landesverband eingegangen sein. Der Landesverband leitet zum Stichtag 31.01. die Unterlagen an das DAV Ressort Leistungssport weiter. Die Lizenzkärtchen (Scheckkarte) werden bis Ende Februar an die Sportler/ innen verschickt.
Nach Ablauf der Antragsfrist zu Jahresbeginn ist weiterhin eine Beantragung über die LV möglich. Hier können die LV eine „vorläufige Lizenz“ ausstellen, die 6 Wochen Gültigkeit besitzt. Die endgültige Lizenz erhält der Sportler/ die Sportlerin, wenn der zuständige LV die kompletten Unterlagen an das Ressort Leistungssport übersendet hat.