Für den Fall der Fälle
Versicherungen oder Alpiner Sicherheits-Service ASS
Über Deine DAV-Mitgliedschaft genießt Du einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,- - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
2. Unfallbedingte Heilkosten
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
3. 24 Stunden Notrufzentrale
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Unfallversicherungsschutz
Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz:
- 5.000 Euro bei Unfalltod
- 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
- 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.
5. Sporthaftpflicht-Versicherung
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinem Versicherungsschutz zu leisten hat.
Geltungsbereich ASS
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen. Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen!