Mit Ihrer Mitgliedschaft akzeptieren Sie folgende Regelungen/AGB's:

Rücktrittsrecht

Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu - vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung aufgrund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist erforderlich.

Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich bis zum 30.09. mit Wirksamkeit zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden. Volljährige Personen können nur für sich selbst den Austritt erklären.

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Maßgebend für die Einstufung in eine Mitglieder-/Beitragskategorie ist das Lebensalter am 01. Jan. eines Jahres bzw. beim Eintritt in die Sektion.

Voraussetzungen für Ermäßigungen

- Fam.- Beitrag Ehe-/Partnerbeitrag, beitragsfreie Kinder/Behinderte im Haushalt. Für alle Mitglieder eine gemeinsame Beitragszahlung erforderlich - Ermäßigung ab Vollendung des 70. Lebensjahres - C-Mitgliedschaft, Bergwacht, Behinderte - Unterjähriger Eintritt ab 01.09.eines Kalenderjahres - Mitglieder mit einer Schwerbehinderung von 50% und mehr - Studentenbeitrag bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Aufnahmegebühr

Eine einmalige Aufnahmegebühr ist für alle Neumitglieder zu leisten. Bei einer Familien-/Partner Mitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr nur 1x erhoben. Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der erstmaligen Beitragszahlung verbunden.

Mitgliedsausweis/Beitragszahlung/Leistungsanspruch

Unabhängig vom Eintrittsdatum ist immer der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei Eintritt ab 01.09. gilt ein ermäßigter Beitrag bis zum 31.12. des Eintrittjahres. Jedes Mitglied erhält bei Bezahlung des Beitrags einen gültigen Mitgliedsausweis und für jedes Folgejahr wieder einen neuen. Nur wenn der Beitrag entrichtet ist und damit ein Mitgliedsausweis vorliegt, besteht Versicherungsschutz und können DAV Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit Ausnahme von Neuzugängen erfolgt der jährliche Beitragseinzug am 05. Januar (oder am nächsten Bankarbeitstag) eines Kalenderjahres. Sofern keine Bankrücklastschrift erfolgt, wird der Folgeausweis bis Ende Februar zugesandt. (s. Gültigkeitsangabe auf dem Ausweis).

Zahlungsform

Grundsätzlich bedarf es einer Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren (s. Rückseite des Aufnahmeantrags). Aus arbeitsökonomischen Gründen können wir nur den Lastschrifteinzug von einem Konto akzeptieren. Mitglieder mit Anschrift und einer Kontoverbindung außerhalb des SEPA Raumes sind verpflichtet den Jahresbeitrag bis spätestens 31. Januar eines laufenden Jahres an uns zu überwiesen. Eine Rechnungstellung durch uns erfolgt nicht. Als Zahlungsbeleg gilt generell der Mitgliedsausweis.

Datenänderungen

Melden Sie bitte Änderungen Ihrer persönlichen Daten baldmöglichst an unsere Sektions-Geschäftsstelle, nicht nach München. Sofern sich daraus eine Beitragsänderung ergibt, wird diese aus Satzungs- und organisatorischen Gründen nur bei Meldung bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr wirksam. Bankverbindungsänderungen müssen uns bis spätestens 10.12. mitgeteilt werden. Rücklastgebühren für fehlgeschlagene Lastschriften sind vom Verschuldenden zu tragen.

Satzung

Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie die Satzung der DAV-Sektion Bonn e.V. anzuerkennen.

Sektionswechsel

Ein Sektionswechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie müssen vorab und fristgerecht, bei der zu verlassenden Sektion kündigen und bei der neuen wieder einen Aufnahmeantrag stellen. Von der gekündigten Sektion erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit notwendigen Überweisungsdaten. Damit beantragen Sie bei der neuen Sektion die Aufnahme. Dieser Vorgang ist bei uns kostenfrei, ein bereits geleisteter Jahresbeitrag fällt nicht mehr an. Sie können mit der Anmeldung alle Leistungen unsere Sektion nutzen.

Datenschutz

Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie auch die Datenschutzerklärung der DAV-Sektion Bonn e.V. anzuerkennen.

Haftung/Teilnahme an Veranstaltungen

Alpin-sportliche Unternehmungen sind mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Über den bestehenden Versicherungsschutz im DAV, dem "Alpinen Sicherheits-Service" (ASS) hinausgehend, gelten die Regelungen der Haftungsbegrenzung gemäß der Sektionssatzung.

Sonstiges

Bei Veranstaltungen, welche nicht von ausgebildeten Fachübungsleitern, sondern von Organisatoren durchgeführt werden, findet keinerlei Führung durch die Organisatoren statt. Jeder Teilnehmer trägt bei diesen, sein Risiko selbst und ist für das gute und sichere Gelingen der Veranstaltung verantwortlich. Zusätzlich zu den hier genannten Bedingungen gelten die jeweiligen „Teilnahme-/ ggf. Stornobedingungen" der veranstaltenden Gruppe und die Angaben der einzelnen Ausschreibung. Sofern in den Veranstaltungsausschreibungen über die reine Organisations-, bzw. Führungsleistung der Sektion hinaus, Fremdleistungen vorausgebucht werden müssen (z.B. Transporte, Übernachtungen, etc.), beauftragen die Anmeldenden die Sektion, dies zu vermitteln. Bei Anmeldung von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Teilnahme der zuständigen Erziehungsberechtigten ist eine gesonderte „Einverständnis-Erklärung“, original unterschrieben an die Veranstaltungs-/Organisationsleitung zu geben und mit diesen jeweils Kontakt aufzunehmen.