Für den Fall der Fälle

Versicherungen oder Alpiner Sicherheits-Service ASS

Über Deine DAV-Mitgliedschaft genießt Du einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-  - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

2. Unfallbedingte Heilkosten

Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

3. 24 Stunden Notrufzentrale

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Unfallversicherungsschutz 

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz:

     

  • 5.000 Euro bei Unfalltod
  • 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
  • 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
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Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

5. Sporthaftpflicht-Versicherung

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinem Versicherungsschutz zu leisten hat.

Geltungsbereich ASS

Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen. Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen!

 

Detaillierte Informationen, Versicherungsbedingen, Kontaktdaten und Formulare findest du hier:

https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html